Zollfrei Risiken für Unternehmen
Bei der gewerblichen Einfuhr von Waren in die Europäische Union fallen nicht immer Zölle an. Es gibt Waren, die zollfrei ohne Risiken von Unternehmen in die EU eingeführt werden können. Oft können Produkte zollfrei ohne Risiken von Unternehmen importiert werden, wenn diese nicht in der EU produziert, aber benötigt werden. So kann beispielsweise ein Tablet-Computer mit der Codenummer 8471 genauso aus China wie aus den USA zollfrei ohne Risiken von Unternehmen in die EU eingeführt werden.
Daneben können Waren aus bestimmten Herkunfts- bzw. Ursprungsländern zollfrei ohne Risiken von Unternehmen in die EU eingeführt werden. Dabei handelt es sich um sogenannte präferenzrechtliche Zollbegünstigungen.
Zollfrei Risiken für Unternehmen: Entwicklungsländer spielen eine große Rolle
Eine besondere Rolle spielen dabei die Entwicklungsländer. Waren aus solchen Ländern können regelmäßig zollfrei ohne Risiken von Unternehmen in die EU importiert werden. Grund ist, dass die EU-Länder einseitig Zollpräferenzen für die Länder gewährt, die am meisten darauf angewiesen sind. Diese least developed countries sollen in die Lage versetzt werden, in der EU Waren ohne Handelsbeschränkungen – also Zölle – auf den Markt zu bringen. Daher sind diese oft zollfrei ohne Risiken für Unternehmen. Zu diesen least developed countries gehört u.a. Bangladesch.
Das Gegenteil von zollfrei ist der Anti Dumping Zoll – zollfrei Risiken für Unternehmen
Andererseits gibt es Länder, gegen die auf bestimmte Produkte Anti Dumping Zölle erhoben werden, um den europäischen Markt zu schützen.
Zollfrei Risiken für Unternehmen – Beispielrechnung:
Ein Fahrrad aus den USA mit der Codenummer 8712 0030 wird mit einem regulären Drittlandzollsatz von 14 % verzollt. Dasselbe Fahrrad mit Ursprung Schweiz kann hingegen aufgrund des Präferenzabkommens zwischen der EU und der Schweiz zollfrei ohne Risiken von Unternehmen in die EU eingeführt werden. Wird das Fahrrad hingegen mit Ursprung China in die EU eingeführt, werden Anti Dumping Zölle i.H.v. 48,5 % erhoben und es kann nicht zollfrei ohne Risiken von Unternehmen eingeführt werden. Fahrräder aus Bangladesch hingegen können aufgrund des Status als Entwicklungsland wiederum zollfrei ohne Risiken von Unternehmen eingeführt werden.
Ursprung der Waren entscheidet, ob die Ware zollfrei ohne Risiken für Unternehmen ist
Dieselbe Ware wird also unterschiedlich verzollt, je nachdem aus welchem Land sie kommt.
Dieser Umstand hat zur Folge, dass durch international agierende Banden Handelspapiere, d.h. insbesondere Angaben über den Ursprung einer Ware, professionell gefälscht werden. Diese können nicht zollfrei ohne Risiken von Unternehmen eingeführt werden. Sollten diese Fälschungen bei einer Zollprüfung aufgedeckt werden, werden regelmäßig Zollstrafverfahren gegen die Verantwortlichen im Unternehmen eingeleitet. Es stellt sich dann die Frage, inwieweit der deutsche Unternehmer wusste oder hätte wissen können, dass seine Einfuhr gegen Anti Dumping Zölle verstößt.
Zollfrei Risiken für Unternehmen: Prüfungsschritte beachten, Haftung vermeiden
Zollfrei Risiken für Unternehmen – Um Strafverfahren vorzubeugen, sollten sich Unternehmen bei der Einfuhr von Waren, die als „zollfrei“ angeboten werden, folgende Fragen stellen:
- Kenne ich meinen Lieferanten?
- Kenne ich die Produktionsstätte meines Lieferanten?
Indizien für eine Umgehung von Zöllen können dabei sein:
- Die Ware wird nicht direkt aus dem Ursprungsland angeliefert, sondern über ein anderes Land (Bsp.: Fahrräder aus Bangladesch werden über Singapur verschifft).
- Die Zahlung der Ware erfolgt nicht in das Ursprungsland, sondern in ein anderes Land (Bsp.: Der Kaufpreis für die Fahrräder aus Bangladesch wird nach China überwiesen).
- Liegt der Einkaufspreis deutlich unter den Preisen meiner Mitbewerber?
Zollfrei Risiken für Unternehmen – zollrechtliche Selbstanzeige
Wenn der Verdacht besteht, dass Waren unter Umgehung von Zöllen zollfrei mit Risiken für Unternehmen eingeführt wurden, sollte eine zollrechtliche Selbstanzeige umgehend in Erwägung gezogen werden. Nur dadurch können die Beteiligten Straffreiheit erlangen. Die wirksame Selbstanzeige schützt dabei nicht nur vor erheblichen Strafen, sondern auch vor einer persönlichen Haftung für die verkürzten Zölle.
Rechtsanwalt Dirk Pohl hilft Ihnen bei Fragen im Zusammenhang mit Verstößen gegen Anti Dumping Zölle schnell und ergebnisorientiert. Dabei ist der Ausschluss der persönlichen Haftung des Verantwortlichen im Unternehmen stets zentraler Bestandteil seiner Beratungsleistung. Außerdem berät er Sie im Vorfeld zu den Bestimmungen, Waren zollfrei ohne Risiken für Unternehmen einzuführen.
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Dirk Pohl
Rechtsanwalt, Fachanwalt für Steuerrecht,
spezialisiert auf Zoll und Außenwirtschaftsrecht
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