Zollfrei: Risiken für Verbraucher
Der Urlaub wird gerne genutzt, um einzukaufen. Auf der Heimreise wird dann oftmals auch die EU-Außengrenze überschritten. Hier stellt sich die Frage, ob für die mitgebrachten Drittlandswaren Zoll- und Einfuhrumsatzsteuer gezahlt werden muss oder ob die Waren zollfrei ohne Risiken vom Verbraucher in die EU eingeführt werden können.
Reisefreimengen – zollfrei ohne Risiken für Verbraucher
Grundsätzlich können Waren aller Art innerhalb der Reisefreimengen zollfrei ohne Risiken für Verbraucher in die EU eingeführt werden. Die Reisefreimengen bestimmen sich nach Art des genutzten Verkehrsmittels und dem Alter der Person, die die Waren einführt. Waren im Wert von 430 Euro können im Flug- oder Seereiseverkehr zollfrei ohne Risiken für Verbraucher eingeführt werden. Im Landreiseverkehr sind es hingegen nur 300 Euro.
Reisende unter 17 Jahren dürfen Waren bis zu einem Wert von 175 Euro zollfrei einführen. Ebenfalls zollfrei ohne Risiken für Verbraucher können Waren mit mengenmäßigen Bestimmungen eingeführt werden.
Plagiate – zollfrei ohne Risiken für Verbraucher einführen
Auch die Einfuhr von Plagiaten ist innerhalb der Reisefreimengen zollfrei ohne Risiken für Verbraucher erlaubt. Im Gegensatz zu einer gewerblichen Einfuhr muss sich der Verbraucher also keine Gedanken machen, warum die „Gucci-Tasche“ oder die „Rolex-Uhr“ zu einem Bruchteil des eigentlichen Preises erworben wurde. Allerdings sollte jeder, der Waren zollfrei ohne Risiken für Verbraucher einführen möchte, auch einen Kaufbeleg bei der Einreise mitführen. Oft sehen sich die gefälschten Waren den echten Waren zum Verwechseln ähnlich. Der Zoll könnte in einem solchen Fall anstatt des gezahlten Preises den echten Preis der Verzollung zugrunde legen und ein Steuerstrafverfahren bei der Heimkehr einleiten. Immerhin: Auch bei der Überschreitung der Reisefreimengen dürfen die Plagiate zollfrei ohne Risiken vom Verbraucher in die EU eingeführt werden. Der Zoll wird lediglich einen Drittlandzoll und Einfuhrumsatzsteuer erheben. Die Zollanmeldung selbst ist kostenlos.
Erster EU Grenzübertritt entscheidet – Wareneinfuhr zollfrei ohne Risiken für Verbraucher
Bei der Einreise ist dabei für den Zeitpunkt der Verzollung entscheidend, an welchem Ort die EU-Außengrenze zuerst übertreten wird. Gerade im Flugreiseverkehr kann es hier zu unangenehmen Überraschungen kommen. Stellt der Zoll in Deutschland fest, dass die Verzollung nachgeholt werden muss, kann eine Ordnungswidrigkeit oder sogar eine Steuerhinterziehung vorliegen. Nicht jeder Flughafen verfügt über Transitbereiche, in denen keine Verzollung vorgenommen wird. Als Faustregel kann man sich an den Passkontrollen orientieren: Zu diesem Zeitpunkt wird regelmäßig auch die Verzollung angemeldet.
Zu beachten ist, dass zwar die Zölle in der ganzen EU gleich sind, die Einfuhrumsatzsteuer aber von Mitgliedstaat zu Mitgliedstaat unterschiedlich sein kann: Während Deutschland einen Regelsteuersatz von 19 % Einfuhrumsatzsteuer erhebt, sind es in Frankreich 20 % und in den Niederlanden bereits 21 %. In Dänemark fallen sogar 25 % an. Hier ist es also sinnvoll, den ersten EU-Grenzübertritt in Deutschland zu planen, um Waren zollfrei ohne Risiken für Verbraucher einzuführen. Die gute Nachricht: Ist die Ware einmal vorschriftsmäßig in die EU eingeführt, kann sie zwischen den Mitgliedstaaten zollfrei ohne Risiken für Verbraucher weitertransportiert werden.
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Dirk Pohl
Rechtsanwalt, Fachanwalt für Steuerrecht,
spezialisiert auf Zoll und Außenwirtschaftsrecht
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