Das Steuerstrafrecht ist in der Abgabenordnung verankert. Nach der Definition der Steuerhinterziehung liegt eine Steuerverkürzung vor, wenn Steuern nicht rechtzeitig oder nicht vollständig festgesetzt wurden. Der Anwalt für Steuerstrafrecht berät also nicht nur strafrechtlich, sondern muss sich vor allem auch mit Steuern beschäftigen. Für den Mandanten ist es in diesem Rechtsgebiet daher sinnvoll, einen Ansprechpartner sowohl für die strafrechtlichen Aspekte seines Falles als auch für die steuerliche Seite seines Falles mit einem Anwalt für Steuerstrafrecht zu haben.
Warum ein Fachanwalt für Steuerrecht als Anwalt für Steuerstrafrecht?
Es ist durch die Rechtsprechung bestätigt worden, dass die Strafgerichte die Steuerfestsetzung nicht ohne weitere Prüfung einem Urteil zugrunde legen dürfen, wenn durch die Verteidigung qualifizierte Einwendungen gegen die Steuern vorgebracht wurden. Diese Rechtsprechung eröffnet dem Anwalt für Steuerstrafrecht die Möglichkeit, sein Fachwissen im Bereich Steuern für den Mandanten in einem Strafprozess einzusetzen.
Warum frühzeitig einen Anwalt für Steuerstrafrecht einschalten?
Die meisten Verfahren werden den Betroffenen dadurch eröffnet, dass das Finanzamt in einem Schreiben an den Mandanten mitteilt, dass gegen ihn ein steuerstrafrechtliches Ermittlungsverfahren eingeleitet wurde. Gleichzeitig wird den Betroffenen die Gelegenheit gegeben, sich zur Sache zu äußern, wofür ein Vernehmungstermin bestimmt wird. Was viele Mandanten nicht wissen: Nur wenn der Staatsanwalt den Vernehmungstermin bestimmt, besteht Erscheinungspflicht! Die Vorladungen durch die Finanzämter müssen nicht befolgt werden. Sie sollten auch nicht befolgt werden, ohne zuvor einen Anwalt für Steuerstrafrecht konsultiert zu haben. Denn: Alles, was Sie vor Behörden zu Protokoll geben, kann und wird gegen Sie verwendet werden. Hier ist es sinnvoll, frühzeitig den Anwalt für Steuerstrafrecht hinzuzuziehen. Der Anwalt für Steuerstrafrecht kann die Ermittlungsakte bei den Behörden anfordern. Dadurch besteht der Vorteil des Mandanten mit einem Anwalt für Steuerstrafrecht, in die Karten der Behörden zu sehen, bevor er selbst seine Aussage macht. Es kann auch passieren, dass die Einleitung des steuerstrafrechtlichen Ermittlungsverfahrens im Zuge einer Hausdurchsuchung bekanntgegeben wird. Auch hier heißt es keine Angaben zu machen und unverzüglich den Anwalt für Steuerstrafrecht zu verständigen. Viele Betroffenen fühlen sich eingeschüchtert, wenn die Steuerfahndung vor der Türe steht. Ihr Anwalt für Steuerstrafrecht aber weiß: dieser Vorgang gehört zum typischen Vorgehen der Behörden. Schützen Sie sich davor, unbedarfte Angaben zu machen. Nutzen Sie deswegen Ihre Rechte und schalten Sie frühzeitig einen Anwalt für Steuerstrafrecht in das Ermittlungsverfahren ein.
Rechtsanwalt Dirk Pohl ist Ihr Anwalt für Steuerstrafrecht
Rechtsanwalt Dirk Pohl arbeitet seit 2010 als Anwalt für Steuerstrafrecht. Durch seine langjährige Erfahrung mit Behörden und Gerichten berät er Sie qualifiziert in allen strafprozessualen Fragen. Durch seine Qualifikation als Fachanwalt für Steuerrecht ist Rechtsanwalt Dirk Pohl auch in steuerlichen Fragen beratungssicher. In seiner Praxis verbindet er beide Gebiete, um seinen Mandanten die bestmögliche Verteidigung in Steuerstrafsachen zu garantieren. Für eine erste und kurzfristige Anfrage bietet Rechtsanwalt Dirk Pohl Ihnen die Möglichkeit, ein 30-minütiges kostenloses Beratungsgespräch per Telefon wahrzunehmen. So kann Ihr Anliegen unter der anwaltlichen Schweigepflicht diskret und zugleich bedarfsorientiert behandelt werden.
This post is also available in: Englisch
Dirk Pohl
Rechtsanwalt, Fachanwalt für Steuerrecht,
spezialisiert auf Zoll und Außenwirtschaftsrecht
Ich berate Sie gerne!
0178 8895896
069 509 82 – 0 (Zentrale)
Für Sie erreichbar
Mo. – Fr.: 8:00 Uhr – 22:00 Uhr
Sa.: 08:00 Uhr – 13:00 Uhr