Die Selbstanzeige bei Steuerhinterziehung kommt für Mandanten in Betracht, bei denen keine Sperrgründe vorliegen wie z.B. die Bekanntgabe, dass ein steuerstrafrechtliches Ermittlungsverfahren eingeleitet wurde. Sollte kein Sperrgrund vorliegen, besteht die Möglichkeit, eine Selbstanzeige wegen Steuerhinterziehung bei der jeweils zuständigen Behörde einzureichen.
Warum sollte eine Selbstanzeige bei Steuerhinterziehung eingereicht werden?
Die Selbstanzeige bei Steuerhinterziehung dient nur einem einzigen Zweck: Straffreiheit zu erlangen. Im Gegensatz zu allen anderen Delikten des deutschen Strafrechts kann die Selbstanzeige bei Steuerhinterziehung bewirken, dass überhaupt keine Strafe festgesetzt wird. Voraussetzung dafür ist jedoch, dass »reiner Tisch« gemacht wird und die verkürzten Steuern nebst Zinsen zurückgezahlt werden.
Wie funktioniert die Selbstanzeige bei Steuerhinterziehung?
Die Selbstanzeige bei Steuerhinterziehung ist eine formgebundene Nacherklärung von Einkünften. Dabei ist zu beachten, dass verschwiegene Einkünfte vollumfänglich und über einen Zeitraum von rückwirkend 10 Jahren nacherklärt werden müssen. Sollten die Einkünfte der Höhe nach nicht bekannt sein, ist es auch möglich, die Selbstanzeige aufgrund einer Schätzung einzureichen. Immer müssen jedoch genügend liquide Mittel zur Verfügung stehen, um die verkürzten Steuern und Zinsen fristgerecht zurückzuzahlen. Ansonsten ist die Selbstanzeige der Steuerhinterziehung unwirksam und die Strafbefreiung entfällt.
Was ist der Strafzuschlag bei der Selbstanzeige für Steuerhinterziehung?
Der Strafzuschlag bei der Selbstanzeige der Steuerhinterziehung kommt immer dann in Betracht, wenn Steuern je Tat von 25.000 Euro oder mehr verkürzt wurden. In diesem Fall sieht das Gesetz vor, dass Straffreiheit zwar nicht mehr in Betracht kommt, von der Verfolgung jedoch bei wirksamer Selbstanzeige abgesehen werden kann, wenn der Strafzuschlag gezahlt wird. Der Strafzuschlag beträgt 10 %, wenn der Hinterziehungsbetrag 100.000 Euro nicht übersteigt, 15 %, wenn der Hinterziehungsbetrag 1.000.000 Euro nicht übersteig, und 20 % bei Hinterziehungsbeträgen über einer Million.
Gibt es Selbstanzeigen für Steuerhinterziehung auch im Unternehmen?
Auch im Unternehmen kann eine Selbstanzeige bei Steuerhinterziehung erstattet werden. Gerade im Unternehmensbereich bietet sich die Selbstanzeige an, da Steuern nicht nur zu eigenen Gunsten, sondern auch zugunsten eines Dritten hinterzogen werden können z.B. der GmbH. Da sich im Unternehmensbereich schnell größere Steuernachzahlungen anhäufen, ist es für die Verantwortlichen regelmäßig von Interesse, »reinen Tisch« zu machen. Dabei wird oft unterschätzt, dass im Rahmen eines Organisationsverschuldens auch das Handeln von Mitarbeitern der Unternehmensführung zugerechnet werden kann. Daneben steht die persönliche steuerliche Haftung für Führungskräfte im Raum, die es zu vermeiden gilt.
Rechtsanwalt Dirk Pohl ist Ihr Berater für eine Selbstanzeige bei Steuerhinterziehung
Rechtsanwalt Dirk Pohl berät seit 2010 erfolgreich bundesweit sowohl Privatpersonen als auch Unternehmen bei Selbstanzeigen bei Steuer- oder Zollhinterziehung. Nutzen Sie die Gelegenheit und nehmen Sie ein erstes 30-minütiges kostenloses Beratungsgespräch mit Rechtsanwalt Dirk Pohl telefonisch war und stellen Sie Ihren Sachverhalt vor. Das Gespräch wird diskret behandelt und unterliegt auch für den Fall, dass Sie keine Anschlussberatung wünschen, der anwaltlichen Schweigepflicht und dem Schutz der Strafverteidigung.
This post is also available in: Englisch
Dirk Pohl
Rechtsanwalt, Fachanwalt für Steuerrecht,
spezialisiert auf Zoll und Außenwirtschaftsrecht
Ich berate Sie gerne!
0178 8895896
069 509 82 – 0 (Zentrale)
Für Sie erreichbar
Mo. – Fr.: 8:00 Uhr – 22:00 Uhr
Sa.: 08:00 Uhr – 13:00 Uhr