Gesetzentwurf zur Bekämpfung von Umsatzsteuerhinterziehung im E-Commerce
Die Bundesregierung plant ein neues Gesetz zur Bekämpfung von Umsatzsteuerhinterziehung im E-Commerce zum 01.01.2019 einzuführen. Das Gesetz befasst sich vor allem mit Umsätzen von E-Commerce Händlern, die außerhalb der EU ihren Sitz haben. Hintergrund des Gesetzes ist, dass zunehmend ausländische Onlinehändler Waren per E-Commerce auf dem deutschen Markt betreiben, ohne Umsatzsteuer abzuführen und sich dadurch einen entscheidenden Marktvorteil verschaffen.
Laut des Gesetzentwurfs sollen die E-Commerce Handelsplattformen wegen nicht abgeführter Umsatzsteuer in Haftung genommen werden, wenn sich die E-Commerce Händler nicht in Deutschland umsatzsteuerlich registrieren und einen Empfangsbevollmächtigten im Inland benennen.
Vor diesem Hintergrund ist es ausländischen E-Commerce Händlern dringend anzuraten, die erforderliche Registrierung möglichst zeitnah vorzunehmen, damit auch nach dem 01.01.2019 weiterhin Geschäfte über E-Commerce Plattformen abgewickelt werden können. Es ist davon auszugehen, dass E-Commerce Plattformen wie Amazon oder eBay ausländische Händler ohne entsprechenden Nachweis ab dem 01.01.2019 nicht mehr zum Handel zulassen.
Rechtsanwalt Dirk und Pohl und sein Team bei der LSV Rechtsanwalts GmbH beraten Sie gerne und umfassend zu diesem Thema.