Automatischer Informationsaustausch

Seit September 2017 findet ein automatischer Informationsaustausch zwischen Deutschland und 59 weiteren Ländern statt. Der Austausch von Daten zwischen den teilnehmenden Ländern betrifft Informationen über Finanzkonten von Inländern im Ausland. Wenn beispielsweise ein britischer Staatsbürger in Deutschland lebt, werden seine inländischen Kontodaten an das Finanzamt seines Heimatlandes gemeldet. Bislang war diese Abfrage zwar möglich, allerdings nur innerhalb der EU. In Drittländern bissen die deutschen Steuerfahnder meistens auf Granit, wenn Bankdaten eigener Staatsbürger im Ausland aufgedeckt werden sollten. Nunmehr erfolgt die Übertragung der Daten automatisch und elektronisch.

Warum erfolgt die Abfrage?

Wegen der weltweiten Vernetzung und Globalisierung soll durch die Abfrage verhindert werden, dass Gelder in andere Kontinente oder Länder verschoben werden. Darüber hinaus sollen ausländische Erträge aus Finanzanlagen künftig einfacher aufgedeckt werden.

Wer nimmt teil?

Die Liste der Länder ist lang. Weiße Flecken auf der Weltkarte sind überwiegend noch in Afrika zu finden. Auch viele bekannte Paradiesinseln befinden sich auf der Liste.

Was wird abgefragt?

Der automatische Informationsaustausch erfolgt nicht nur bzgl. der Kontoinhaberschaft, sondern auch hinsichtlich der Erträge aus Geldanlagen. Es werden u. a. Zinsen und Dividenden sowie Veräußerungserlöse und Kontoguthaben mitgeteilt.

Werden die Erträge auch automatisch versteuert?

Wie erwartet werden die Erträge leider nicht automatisch in die Steuererklärung aufgenommen. Das Finanzamt kann nun aber sehen, ob Erträge fehlen. Ob in solchen Fällen eine freundliche Aufforderung zur Nachmeldung seitens des Finanzamtes erfolgt oder die Steuerfahndung vor der Tür steht, bleibt abzuwarten.

Allerdings ist es den deutschen Finanzbehörden bislang nicht möglich, die erhaltenen Daten auch zu lesen. Die erforderlichen technischen Mittel sind zum Ende des Jahres 2017 noch nicht vorhanden.

Sonderfall USA

Die USA erhalten zwar gerne Daten aus Deutschland, geben aber ihrerseits nur zögerlich die Daten von Deutschen heraus, die in den USA ein Konto haben.

Sie haben Fragen, ob der automatische Informationsaustausch auch Sie betrifft? Rechtsanwalt Dirk Pohl berät Sie gerne.